John Locke, Quelle: 
Godfrey Kneller [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)]
John Locke (1632-1704)

Der englische Arzt und Philosoph John Locke gehört zu den bedeutendsten Philosophen der englischen Aufklärung. Sein politisches Hauptwerk erschien 1690 und heißt „Two Treatises on Government“.


Aufgaben:

Der folgende Text ist in Wortwahl und Satzbau für moderne Lesegewohnheiten ungewöhnlich und dadurch anspruchsvoll. Deswegen soll die Annäherung schrittweise über drei Absätze des Textes erfolgen.

Gehe für jeden Absatz wie folgt vor:

1. Erfassen die Kerngedanken Lockes durch ein- oder mehrfaches Lesen.

2. Beantworte die Frage(n) zur Verständnissicherung am Ende des Absatzes.

3. Notiere eine inhaltlich aussagekräftige Überschrift für diesen Absatz in das Textfeld.


Gedanken zur Regierung

Quelle: John Locke: The Second Treatise of Government, 1689. (Deutsche Fassung: “Über die Regierung”)

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[…] Der Mensch wird, wie nachgewiesen worden ist, mit einem Rechtsanspruch geboren auf vollkommene Freiheit und uneingeschränkte Wahrnehmung aller natürlichen Rechte und Privilegien in Gleichheit mit jedem anderen Menschen oder jeder Anzahl von Menschen auf dieser Welt. Daher hat er von Natur aus nicht nur die Macht, sein Eigentum – also sein Leben, seine Freiheit und seinen Besitz – gegen die Schädigungen und Angriffe anderer Menschen zu schützen, sondern auch jede solche Verletzung dieses Gesetzes durch andere zu verurteilen und sie so zu bestrafen, wie es nach seiner Überzeugung das Vergehen verdient – sogar mit dem Tode, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordern. Da aber keine politische Gesellschaft fortdauern kann, ohne dass es in ihr eine Gewalt gibt, die das Eigentum zu schützen und zu diesem Zweck die Überschreitungen aller, die dieser Gesellschaft angehören, zu bestrafen vermag, so gibt es nur dort eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne ihrer Mitglieder seine natürliche Macht aufgegeben und zugunsten der Gemeinschaft in all denjenigen Fällen auf sie verzichtet hat, die ihn nicht davon ausschließen, das von ihr geschaffene Gesetz zu seinem Schutz anzurufen. Auf diese Weise wird das Strafgericht der einzelnen Mitglieder beseitigt, und die Gemeinschaft wird nach feststehenden Regeln zum unparteiischen und einzigen Schiedsrichter für alle. Durch Männer, denen von der Gemeinschaft die Autorität verliehen wurde, um solche Regeln zu vollziehen, entscheidet sie alle Streitigkeiten, die unter den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten mögen und ahndet gegen die Gemeinschaft gerichtete Vergehen jedes Mitgliedes mit den von dem Gesetz vorgesehenen Strafen […]


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So gelangt das Staatswesen zu einer Macht, für solche Überschreitungen, die unter den Mitgliedern der Gesellschaft begangen werden und die es der Bestrafung für wert erachtet, dasjenige Strafmaß festzusetzen, das man für angemessen hält (also zu der Macht, Gesetze zu erlassen), und zugleich zu jener Gewalt, jegliches Unrecht zu bestrafen, das einem der Mitglieder von jemandem zugefügt wird, der nicht zu dieser Gesellschaft gehört (also zu der Macht über Krieg und Frieden), und das alles zur Erhaltung des Eigentums aller Mitglieder dieser Gesellschaft, soweit es möglich ist. […] Und hier liegt der Ursprung der legislativen und exekutiven Gewalt der bürgerlichen Gesellschaft: sie hat nach feststehenden Gesetzen zu urteilen, wie weit Verbrechen zu bestrafen sind, die innerhalb des Gemeinwesens begangen wurden. Ebenso muss sie durch Urteile, welche durch die jeweiligen Umstände des Falles begründet sind, entscheiden, wie weit Schädigungen von außen bestraft werden sollen. In beiden Fällen aber kann sie, sofern es notwendig sein sollte, auf die gesamte Kraft ihrer Mitglieder zurückgreifen. […]


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Die große Erwartung der Menschen, die in eine Gesellschaft eintreten, liegt im friedlichen und sicheren Genuss ihres Eigentums, und das große Werkzeug und Mittel dazu sind die Gesetze, die in dieser Gesellschaft erlassen worden sind. So ist das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten die Schaffung der legislativen Gewalt, so wie das wichtigste und grundlegende natürliche Gesetz, das sogar über der legislativen Gewalt stehen muss, die Erhaltung der Gesellschaft und (soweit es mit dem Gemeinwohl vereinbar ist) jeder einzelnen Person in ihr ist. Diese Legislative ist nicht nur die oberste Gewalt des Staates, sondern sie liegt auch geheiligt und unabänderlich in den Händen, in welche die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat. Keine Regelung irgendeines anderen Menschen, in welcher Form sie auch verfasst, von welcher Kraft sie auch gestützt sein mag, kann die verbindliche Kraft eines Gesetzes haben, wenn sie nicht ihre Rechtfertigung von derjenigen Legislative erhält, die vom Volk gewählt und ernannt wurde. Denn ohne sie könnte das Gesetz nicht haben, was absolut notwendig ist, um es zu einem Gesetz zu machen, nämlich die Zustimmung der Gesellschaft. […]


Abschluss: Hast Du die Grundidee Lockes verstanden?

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