Politikbegriffe 12.1

Politische Grundbegriffe Teil 1 - Jahrgang 12.1

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Across:

1. Sammelbegriff für die Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind
3. Die Bundesregierung führt diese Gewalt aus
6. Zur Erschwerung des Prozesses ist eine 2/3-Mehrheit von Bundestag und -rat notwendig
9. Wenn nicht anders im GG angegeben, für die Gesetzgebung zuständig
10. Die Legislativrechte liegt nur beim Bund: ... Gesetzgebung
11. Zusammenschluss von (regierenden) Parteien im z.B. Bundestag
12. Bezeichnung für den Regierungschef eines Bundeslandes
15. oberstes Normenkontrollorgan auf Bundesebene
17. Wählt den Bundespräsidenten
18. Die Organe der Legislative, Exekutive und Judikative beeinflussen und kontrollieren sich gegenseitig
19. Das Grundgesetz weist das Gesetzgebungsrecht in Deutschland grundsätzlich den Ländern zu, außer der Bund macht von seinem intervenierenden Gesetzgebungsrecht nach Art. 72 GG ("Bedürfnisklausel") Gebrauch.
20. Versammlung der Volksvertreter; z.B. Bundestag, Landtag, Senat...
22. Nach Art. 38 GG hat gilt für jeden Abgeordneten ein ..., das ihn in seiner Unabhängigkeit gegenüber z.B. der Partei sichern soll.
23. Der Inhaltsbereich, über den in einer pluralistischen Gesellschaft politisch disputiert wird
26. Staatsoberhaupt der Bundesrepublik
27. Unterste Gebietskörperschaft der vertikalen Gewaltenteilung; unterstes Entscheidungselement im Subsidiaritätssystem.
29. Regierungszusammenschluss der Unionsparteien und der SPD
30. Gewählter Kandidat, der ins Parlament entsand wird
31. Vom Volk beauftragter (gewählter) Kandidat
32. Bundesparlament
33. Grundgesetzlich verankertes Recht, Gesetzesvorschläge einzureichen
34. Bundeskanzler und die von ihm bestimmten Minister
35. Art. 1-19 GG
36. Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder. Diese müssen derselben Partei angehören, oder Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren

Down:

2. Koexistenz von verschiedenen Interessen und Lebensstilen in einer Gesellschaft
4. Grundgesetz; Grundlegendste Schrift des bundesdeutschen Rechtsstaates
5. Landesparlament in z.B. Bremen und Hambur
7. Besondere Entscheidungsbefungnis des Bundeskanzlers über die politischen Kernfragen
8. Regierungsangehöriger, der einer der obersten Bundesbehörden vorsteht.
13. Demokratietheoretiker, der den "autonom-heterogen-pluralistischen Rechts- und Sozialstaat" postuliert.
14. Runde aus Bundeskanzler und Ministern
15. Umgangssprachliche Abkürzung für den gesamtstaatlichen Regierungsapperat
16. Nicht z.B ein Monarch hat alle uneingeschränkte Macht, sondern diese ist aufgeteilt und in den meisten Staaten auch noch verschränkt.
21. Um die Interessen der gesamten Partei zu unterstützen, stimmen Abgeordnete oft gegen ihre persönliche Meinung (!! Freies Mandat !!), sondern unterwerfen sich dem ...
24. System des Staatenbundes aus 16 Bundesländern
25. Gesetzgebende Gewalt
28. Interessenvertretung der Länder in Bundesangelegenheiten